Neues Kinder- und Jugendheimgesetz: Für die Zukunft gerüstet

Das neue Kinder- und Jugendheimgesetz fasst die ergänzenden Hilfen zur Erziehung in fortschrittlicher Weise unter einem Dach zusammen. Das Gesamtkostenmodell führt zur solidarischen Aufteilung der Kosten unter den Gemeinden. Der Kanton erhält mehr Steuerungsmöglichkeiten und übernimmt darum einen etwas höheren Anteil der Kosten als bisher. Mit diesen positiven Eckpunkten unterstützt die SP das neue Kinder- und Jugendheimgesetz.

Das gültige Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge aus dem Jahr 1962 ist veraltet. Insbesondere zwei Probleme haben immer wieder zu Diskussionen und sogar zu Gerichtsfällen geführt: einerseits kam es immer wieder vor, dass kleine Gemeinden bei Heimaufenthalt mehrerer Kinder oder Jugendlicher hohe Budgetüberschreitungen in Kauf nehmen mussten. Andererseits fehlte die gesetzliche Grundlage der gängigen Praxis, diese Aufenthalte durch Kanton und Gemeinden gemeinsam zu finanzieren.

 

Das neue Kinder- und Jugendheimgesetz bringt nun Klärung und Entlastung, denn das Gesamtkostenmodell sieht vor, dass die Gemeinden solidarisch die durch familienergänzende Hilfen anfallenden Kosten anteilsmässig im Verhältnis der Einwohnerzahl teilen. Dies ersetzt die vorher fallweise anfallenden Kosten. Die Planung wird für die Gemeinden dadurch deutlich einfacher.

Alles unter einem Dach

Neu werden zudem alle ergänzenden Hilfen zur Erziehung unter einem Dach zusammengefasst. Von der sozialpädagogischen Familienhilfe über Pflegekinderfamilien bis zu den Kinderheimen. Niederschwellige Massnahmen, wie z.B. die sozialpädagogische Familienhilfe, können so frühzeitig im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umgesetzt werden und dazu beitragen, teure und für die Kinder und Familien intensive Massnahmen wie Heimaufenthalte zu vermeiden. Es ist ausserdem erfreulich, dass in diesem Konzept nun alle Heime aufgenommen werden konnten und nicht, wie vom Regierungsrat ursprünglich vorgeschlagen, nur ein Teil der Schulheime, was faktisch zu einer Sonderregelung geführt hätte.

 

Mit dem neuen Gesetz ist es auch möglich, Kinder- und Jugendhilfe im Kanton zu planen und zu steuern. Die kantonale Gesamtplanung wird über Leistungsvereinbarungen mit den Institutionen und Organisationen umgesetzt. Dass Gemeinden, zuweisenden Stellen, Leistungserbringende und Leistungsbeziehende in die Erarbeitung der Gesamtplanung einbezogen werden, ist wichtig, zahlen doch die Gemeinden nach wie vor den grösseren Teil der Kosten.

 

Richtig ist aber auch, dass der Kanton, der nun mehr Steuerungsmöglichkeiten erhält, einen höheren Anteil der Kosten trägt. Statt bisher 35 soll der Kanton neu 40 Prozent übernehmen, was die Gemeinden um mehrere Millionen entlasten wird.