Spitalplanung und -finanzierung:

Seit Anfang 2012 gilt das neue Krankenversicherungsgesetz des Bundes und damit ein Finanzierungssystem auf der Basis von Fallpauschalen. Die von der Kantonsregierung vorgelegte Umsetzungsvorlage regelt die Änderungen, die sich für den Kanton ergeben.

Sie sah auch einen Zukunfts- und Stützungsfonds vor, der aus Gewinnanteilen von Behandlungen zusatzversicherter PatientInnen gespiesen wird, und finanziert Leistungen, die nur mit Verlust zu erbringen sind wie beispielsweise die Behandlung von Kindern im Kinderspital. Im Kantonsrat lehnte die bürgerliche Mehrheit allerdings nicht nur diesen Fonds ab, sondern auch Massnahmen zur Qualitätssicherung und zum Schutz des Personals. Gegen beide Beschlüsse wurde das Referendum ergriffen.

 

 

Die SP sagt Nein zum Gesetz und Ja zu beiden Gegenvorschlägen. Mit einem Ja zum Gegenvorschlag mit Zukunfts- und Stützungsfonds können die Stimmberechtigten den Fehlentscheid der bürgerlichen Parlamentsmehrheit korrigieren und dafür sorgen, dass Gewinne nicht in die Spitzensaläre der Privatspitäler und an ausländische Unternehmen fliessen, sondern für die Gesundheit der Zürcher Bevölkerung eingesetzt werden.

 

 

Die SP unterstützt auch den Gegenvorschlag «Ja zum Schutz der PatientInnen und des Gesundheitspersonals», damit die heutigen Standards bei den Arbeitsbedingungen in den Zürcher Spitälern nicht unterschritten werden. Personalschutz ist der wichtigste Schutz für die PatientInnen. Ohne genügend fachkundiges Personal und gute Arbeitsbedingungen, wird es im Spital rasch gefährlich. Fehler nehmen zu und die Qualität sinkt. Eine solche Abwärtsspirale muss verhindert werden – zum Schutz der PatientInnen.