Asylunterkunft in Zollikon wird geschlossen, Fragen bleiben
Zwei Jahre nach seiner Eröffnung wird das Asylheim für unbegleitete Jugendliche in Zollikon schon wieder geschlossen. Die Asylunterkunft im ehemaligen Altersheim am See in Zollikon war im August 2016 für 90 unbegleitete minderjährige Asylsuchende, sog. MNA (Mineurs Non Accompagnés) im Alter von 12-17 Jahren eröffnet worden. Die Jugendlichen müssen Zollikon nun verlassen und 60 Mitarbeitende erhalten die Kündigung. Sowohl für die Jugendlichen als auch für die Angestellten eine schwierige Situation.
Von den 70 zurzeit in Zollikon untergebrachten minderjährigen Asylsuchenden besuchen seit einem halben Jahr 6 bzw. ab nächstem Jahr ca. 9 die reguläre Oberstufe der Sekundarschule. Die Jugendlichen haben in den Aufnahmeklassen sehr schnelle und gute Fortschritte gemacht und sich sehr bemüht. Sie waren motivierte und fleissige Schüler. Es gelang ihnen sich schnell zu integrieren. Auch aus Sicht der Schule Zollikon, welche grosse Anstrengungen zur Integration der Jugendlichen unternommen hatte, ist der kurzfristig publik gewordene Entscheid unverständlich. Erst kürzlich haben Schnuppertage für weitere junge Schüler aus dem MNA-Zentrum stattgefunden, die nach den Sommerferien hätten eingeschult werden sollen. Diese werden nun nicht aufgenommen.
Auch für die 60 Mitarbeitenden ist die Situation ärgerlich. Sie haben im Juni die Kündigung erhalten mit dem Hinweis, sich erneut bei der Asylorganisation Zürich (AOZ) bewerben zu können. Die Mitarbeitenden des AOZ-Asylheims sind empört: Zwar sei klar gewesen, dass es sich bei den Stellen um eine mittelfristige Angelegenheit handle. Aber dass es jetzt so schnell gehe widerspreche dem, was man von einem Arbeitgeber erwarte.
In diesem Zusammenhang stellen wir dem RR folgende Fragen:
1. Der Mietvertrag zwischen dem Kanton und der Gemeinde Zollikon war ursprünglich auf 2 Jahre begrenzt, weil das Bundesgerichtsurteil noch zu entscheiden hatte, ob die Liegenschaft, welche zum Teil auf einem Grundstück liegt, welches durch ein Legat der Gemeinde vermacht worden war, weiterhin dem Stiftungszweck untersteht. Der BG-Entscheid liegt nun seit dem 18.7.2017 vor und sagt, dass die Zweckbestimmung weiterhin gelte. Einer Vertragsverlängerung stand somit nichts mehr im Wege. Und die Unterbringung von MNA entspricht dem Stiftungszweck und war auch für die Gemeinde Zollikon eine gute Lösung. Frage:
– Wurden mit der Gemeinde Zollikon Gespräche geführt über eine langfristige Planung bzw. über eine Verlängerung des Mietverhältnisses?
2. Was passiert mit den Schülerinnen und Schülern, die mit viel Aufwand in die Regelschule in Zollikon aufgenommen worden sind? Können diese weiterhin die Sekundarstufe in Zollikon besuchen oder werden sie transferiert?
3. Was passiert mit den Schülerinnen und Schülern, welche bereits in der Tempus-Schule in Küsnacht angemeldet worden sind? Können Sie damit rechnen, dennoch weiterhin dort das 10. Schuljahr zu besuchen?
4. Die strategischen Entscheidungen der AOZ bzw. die Zusammenarbeit zwischen Kanton und AOZ erscheinen widersprüchlich: Zuerst wurden die Aussenstellen geschlossen, das MNA-Zentrum in Zollikon aufgewertet und Jugendliche nach Zollikon transferiert. Ungefähr 1 Monat später wurde entschieden, dass das MNA Zollikon geschlossen werden soll. Dazu folgende Fragen:
– Warum wurde das MNA-Zentrum Zollikon zuerst aufgewertet, um dann einen Monat später geschlossen zu werden?
– Gibt es für die ohnehin traumatisierten Jugendlichen, die nun hin und her geschoben werden, Anschlusslösungen?
5. Dass eine grosse Zahl der Jugendlichen die Volljährigkeit erreichen würde und somit das Zentrum verlassen muss, war vorhersehbar. Dies erklärt u.a., warum die Zahlen rückläufig sind. Das war für die AOZ berechenbar.
– Seit wann steht der Entscheid, dass der Betrieb nicht weitergeführt wird?
– Warum reagiert der Kanton erst jetzt und wurden die Mitarbeitenden nicht vorher über die Situation informiert?
– Warum hat die AOZ bzw. der Kanton nicht früher mit der Gemeinde das Gespräch gesucht?
6. Die Kündigungen erfolgten in drei Kündigungswellen innerhalb eines Monats. Die ersten zwei Kündigungswellen betrafen nur Lehrpersonen. Auf Rückfragen der vorerst nicht betroffenen wurde beschwichtigt. Trotzdem erhalten auch diese nur Tage später die Kündigung. In einer dritten Kündigungswelle wurde dann sämtlichen anderen Mitarbeitenden (insgesamt 60 Personen) ebenfalls gekündigt.
– Wie steht der Kanton zu diesem Vorgehen der AOZ?
– Wie beurteilt der RR den Umstand, dass dieser Kündigungstermin Ende des Schuljahres beispielsweise für die 9 Lehrpersonen denkbar ungünstig ist, da die Stellen an den Schulen bereits besetzt sind?
7. Einigen der 60 Gekündigten wird eine Weiterbeschäftigung angeboten werden können. Was passiert mit denjenigen, welche nicht weiter beschäftigt werden können und ist die AOZ verpflichtet, einen Sozialplan einzurichten?
8. Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Zollikon und dem Kantonalen Sozialamt – also mit dem Kanton Zürich – für die Liegenschaft an der Seestrasse 109 läuft erst Ende Mait 2019 aus. Wie hoch sind die anfallenden Mietkosten für die restliche Mietvertragszeit (bitte in Franken, inklusive Nebenkosten)?